Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Allgemeines

Das Mietobjekt wird mit maximal 6 Personen belegt.
Die Anreise erfolgt samstags ab 16:00 Uhr bis zu einem folgenden Samstag 10:00 Uhr. Die An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter im Einzelfall abgestimmt werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt nicht. In der Zeit vom 1. November bis zum 1. Mai ist der Pool geschlossen (außer Betrieb).

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

Sonderwünsche und Nebenabreden sind möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Haustiere können nur nach Rücksprache und Freigabe durch den Vermieter mitgebracht werden.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbeitrags ist innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Mietvertrags zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages (70% des Gesamtmietpreises) fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermieter zur anderweitigen Verwendung des Mietobjektes.
Nebenkosten für Wasser, Strom, Abfall, Bettwäsche, 1 Satz Handtücher pro Person, PKW-Stellplatz, werden nicht erhoben.

4. Kaution

Es wird eine Kaution in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises erhoben.

5. Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich angezeigt werden. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des dem Vermieter entstandenen Schadens verpflichtet. In allen Fällen eines Rücktritts nach Abschluss des Mietvertrages verfällt die Anzahlung von 30%, die angezahlte Summe wird vom Vermieter einbehalten.
Bei einem Rücktritt von 30 oder weniger Tagen vor dem geplanten Ankunftstermin versucht der Vermieter das Objekt anderweitig zu vermieten. Gelingt dies, werden 70% der vom Mieter bereits geleisteten Gesamtzahlung durch den Vermieter an den Mieter zurückerstattet. Wenn das Objekt nicht vermietet werden kann, schuldet der Mieter dem Vermieter die gesamte Miete für den vereinbarten Zeitraum.
Die Kaution wird jedoch in allen Fällen eines Rücktritts vom Vermieter an den Mieter zurückerstattet.
Es zählt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittsnachricht des Mieters beim Vermieter. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag des Mieters eintritt, kann vom Mieter vorgeschlagen und vom Vermieter akzeptiert werden.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und/ oder dessen Inventar sowie der Außenanlagen auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Der Mieter erkennt an, dass Duschen, Badewannen und Böden (insbesondere Keramikfliesen) bei Nässe rutschig sein können und weist auch seine Gäste darauf hin. Der Mieter trifft während seines Aufenthalts alle notwendigen, unfallvorbeugenden Vorkehrungen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen. Wertstoffe, Glas, Papier und Restmüll sind in die außerhalb des Mietobjektes von der Gemeinde aufgestellten Sammelbehälter zu entsorgen. Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken einzustellen.

6.1 Swimming Pool

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass er über die Installation einer Sicherheitsvorkehrung für den Pool durch den Vermieter/ Eigentümer gemäß des Gesetzes vom 03. Januar 2003 und dessen Durchführungsbeschluss vom 31. Dezember 2003 informiert wird. Der Mieter erhält bei der Übernahme der Immobilie eine Einführung und verpflichtet sich die technischen Anweisungen sowie die Gebrauchsanweisung der installierten Sicherheitsvorrichtungen zu beachten. Der Pool-Alarm muss mit Mietbeginn benutzt werden. Sollte das Gerät nicht funktionsfähig sein, wird es schnellstmöglich repariert. Der Pool-Alarm schließt die notwendige Wachsamkeit aber nicht aus.

Der Mieter erkennt an, dass er über die Installation eines Sicherheitspoolalarms informiert ist. Der Mieter erhält bei der Übernahme der Immobilie eine Einführung zur Nutzung des Poolalarms. Sollte das Gerät nicht funktionsfähig sein (z.B. Batterie leer), hat der Mieter den Vermieter umgehend zu informieren. Der Vermieter wird den Pool-Alarm schnellstmöglich reparieren.
Der Pool-Alarm schließt die Verpflichtung zur notwendigen Wachsamkeit des Mieters, insbesondere bei Anwesenheit von Kindern und Nicht-Schwimmern, niemals aus. Der Mieter beachtet, dass Kinder bzw. Nichtschwimmer nicht eigenständig und ohne Aufsicht Zutritt zum Pool haben. Für Kinder bzw. Nichtschwimmer ist bei Anwesenheit einer Aufsichtsperson die Nutzung von Schwimmhilfen angeraten.
Die Einbringung von Gegenständen die den Betrieb und/oder die sachgemäße Nutzung des Pools beinträchtigen, ist dem Mieter untersagt.

7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung, welche Sie auf der Homepage des Mietobjektes einsehen können.

8. Haftung

Die Angaben auf der Homepage des Mietobjektes wurden nach bestem Wissen erstellt.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter haftet der Vermieter nicht. Ebenso ist eine Haftung des Vermieters bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten, ausgeschlossen. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer übernimmt der Vermieter nicht. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden am Mietobjekt haftet der Mieter in vollem Umfang.
Es wird empfohlen, dass der Mieter für die Dauer des Aufenthaltes in dem Mietobjekt Versicherungen vorhält bzw. abschließt. Der Vermieter übernimmt im Schadensfall keine Haftung für Personen- und Sachschäden oder Verluste durch Diebstahl auf dem Gelände des Mietobjektes. Die Zurücklassung von Wertgegenständen des Mieters erfolgt auf eigene Gefahr. Fenster, Türen, Fensterläden und das Eingangstor sind nachts und bei Verlassen des Grundstücks zu verschließen. Alle Schäden und Verluste, die durch nicht erfolgte Sicherung des Mietobjektes entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

9. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der MdO Website dienen der realistischen Beschreibung. Die 100 prozentige Überreinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel, Gartenbepflanzung) vor.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.


Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mas des Oliviers, Stand 20.01.2020